Holz- und Bautenschutz

Das geltende Tätigkeitsverzeichnis des Holz- und Bautenschutzgewerbes umfasst folgende Tätigkeiten: 


1. Holzschutz –  Erkennen und Beurteilen von Schäden, die an hölzernen Bauteilen entstanden sind 


2. Bautenschutz –  Erkennen und Beurteilen von Schäden an Bauteilen 

Das Tätigkeitsverzeichnis des Holz- und Bautenschutzgewerbes (Nr. 6 der Anlage B zur Handwerksordnung) wurde vom Deutschen Holz- und Bautenschutzverband und dem Deutschen Handwerkskammertag vereinbart.


Den Tätigkeiten nach Ziffer 2.2 des Tätigkeitsverzeichnisses (Abdichten von Ingenieurbauten gegen drückendes und nicht drückendes Wasser) sind folgende Einzeltätigkeiten zuzurechnen: